RUN X World Treadmill Championship
TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR LÄUFERINNEN UND LÄUFER
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Technogym S.p.A. („Technogym“) und der internationale Leichtathletikverband World Athletics („World Athletics“) haben die RUN X™|World Treadmill Championship entwickelt und organisieren diese, die erste Laufweltmeisterschaft auf Laufbändern, die mit der Technogym-Internetplattform verbunden sind (die „RUN X Championship“).
Die RUN X Championship ist eine weltweite Lauf-Challenge über die offizielle Distanz von 5.000 Metern (5 km) auf verbundenen Technogym-Laufbändern, bei der Läuferinnen und Läufer sich über verschiedene Phasen bis zu einem Finale vorarbeiten können.
Das Format der RUN X Championship umfasst frühe Phasen offizieller Qualifikationswettbewerbe, die in RUN X Official Centers (jeweils ein „Official Center“) ausgetragen werden, gefolgt von einer Finalphase an einem von Technogym und World Athletics bestimmten Austragungsort.
Technogym ist die ausführende Organisation und Hauptlizenzgeber des Sportprogramms der RUN X Official Centers (das „RUN X Programm“), die am RUN X Programm teilnehmen und die Phasen der RUN X World Treadmill Championship ausrichten.
World Athletics ist der Dachverband, der die RUN X Championship als offizielle Laufband-Weltmeisterschaft anerkennt.
Läuferin/Läufer („Runner“) ist jede einzelne registrierte Teilnehmerin/jeder einzelne registrierte Teilnehmer bei RUN X, die/der an der RUN X Championship teilnimmt und auf dafür vorgesehenen Technogym-Laufbändern läuft.
Diese Teilnahmebedingungen für Läuferinnen und Läufer („Teilnahmebedingungen“) regeln die Teilnahme der Läuferin/des Läufers am RUN X Programm in den RUN X Official Centers (jeweils ein „Official Center“). Die Teilnahme an jeder Phase des RUN X Programms und der RUN X Championship gilt als Annahme dieser Teilnahmebedingungen.
1. RUN X IDENTIFIKATION, OFFICIAL CENTERS UND TRAININGSLÄUFE
1.1. Jede Person, die sich als Teilnehmer/in der RUN X Championship bewirbt („Runner“), muss sich durch Erstellung einer persönlichen RUN X Identifikation („ID“) registrieren. Nach Abschluss der Registrierung wählt der Runner das RUN X Official Center („Official Center“), in dem seine/ihre Zeitläufe erfasst werden, aus den Centers, in denen die Qualifikationen stattfinden (verfügbar unter https://www.runx.org/).
1.2. Weitere Informationen zur Teilnahme des Runners an den RUN X Qualifikationen und regionalen Phasen werden vom Official Center und auf RUNX.ORG bereitgestellt.
1.3. Jeder Runner muss sich am Technogym-Laufband anmelden, um die 5.000 Meter (5 km) zu laufen; andernfalls wird das Ergebnis für ungültig erklärt.
1.4. Die Durchführung von Trainings- und Probeläufen im Rahmen des RUN X Projekts durch einen Runner ist in jeder der angegebenen Phasen ab dem offiziellen Start gestattet, einschließlich nach dem Finale, sofern der Runner diese Teilnahmebedingungen akzeptiert hat.
1.5. Um eine für das offizielle RUN X Championship Ranking qualifizierende Leistung aufzuzeichnen, muss ein Runner den Lauf in einem dafür vorgesehenen Official Center absolvieren, das im In-App-Locator zu finden ist. Beim Lauf in einem Official Center kann ein Runner wählen, ob er einen Lauf für das offizielle Ranking während der offiziellen Rennfenster oder zu Trainingszwecken außerhalb der Rennfenster absolviert. Jede außerhalb eines Official Centers erbrachte Leistung (z. B. bei privater Nutzung zu Hause) gilt ausschließlich als Trainingslauf und ist nicht für das offizielle RUN X Championship Ranking qualifiziert. Solche Leistungen können in einer separaten allgemeinen Bestenliste zum persönlichen Vergleich aufgeführt werden.
1.6. Die RUN X Official Centers überprüfen die Identität und das Alter des Runners anhand seiner/ihrer RUN X ID und, soweit nach nationalem Recht oder nationalen Vorschriften erforderlich, ob der Runner ein gültiges ärztliches Attest für die sportliche Betätigung im Official Center vorlegen kann.
1.7. Technogym behält sich das Recht vor, erzielte Zeiten nicht zu zertifizieren, auch an Qualifikationstagen, wenn diese Teilnahmebedingungen nicht eingehalten werden oder die Identität des Runners nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann.
2. PFLICHTEN, ERKLÄRUNGEN UND ZUSTIMMUNG DER RUNNER
2.1. Registrierung: Alle Runner der RUN X Championship müssen:
(a) sich über die offizielle RUN X Website (www.runx.org), über die Laufbandkonsole des Official Centers oder über die entsprechenden Bereiche der vom Official Center bereitgestellten mobilen Applikationen registrieren, indem sie eine eigene RUN X Identifikations-ID erstellen (jeder Runner ist berechtigt, nur eine (1) RUN X ID zum Zweck der Teilnahme am Programm zu erstellen und zu nutzen);
(b) über eine gültige RUN X ID verfügen;
(c) ein RUN X Official Center auswählen, sofern sie nicht bereits als Mitglied bei einem Official Center registriert sind;
(d) die Richtlinien, Verfahren, Regeln und Vorschriften des Official Centers, diese Teilnahmebedingungen sowie die geltenden Datenschutzrichtlinien akzeptieren und dadurch einwilligen, dass ihre Profilinformationen, die ihren Namen/Spitznamen und ihr Profilbild/ihren Avatar umfassen können, öffentlich im globalen Ranking angezeigt werden; Technogym behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Profile von Runnern, die Namen, Spitznamen oder Bilder enthalten, die als unangemessen, anstößig oder anderweitig gegen den öffentlichen Anstand verstoßend erachtet werden, vorübergehend oder dauerhaft aus dem öffentlichen Ranking auszublenden;
(e) ihr Passland, Geburtsdatum und biologisches Geschlecht bestätigen und anerkennen, dass diese Angaben korrekt sein müssen und nach Bestätigung für die Dauer des RUN X Programms nicht geändert werden können;
(f) sich am Technogym-Laufband anmelden, um die 5.000 m (5 km) unter Verwendung ihrer ID zu laufen;
(g) ihre ID und Anmeldedaten schützen; das Teilen oder Manipulieren von Kontodaten ist untersagt.
(a) sich über die offizielle RUN X Website (www.runx.org), über die Laufbandkonsole des Official Centers oder über die entsprechenden Bereiche der vom Official Center bereitgestellten mobilen Applikationen registrieren, indem sie eine eigene RUN X Identifikations-ID erstellen (jeder Runner ist berechtigt, nur eine (1) RUN X ID zum Zweck der Teilnahme am Programm zu erstellen und zu nutzen);
(b) über eine gültige RUN X ID verfügen;
(c) ein RUN X Official Center auswählen, sofern sie nicht bereits als Mitglied bei einem Official Center registriert sind;
(d) die Richtlinien, Verfahren, Regeln und Vorschriften des Official Centers, diese Teilnahmebedingungen sowie die geltenden Datenschutzrichtlinien akzeptieren und dadurch einwilligen, dass ihre Profilinformationen, die ihren Namen/Spitznamen und ihr Profilbild/ihren Avatar umfassen können, öffentlich im globalen Ranking angezeigt werden; Technogym behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Profile von Runnern, die Namen, Spitznamen oder Bilder enthalten, die als unangemessen, anstößig oder anderweitig gegen den öffentlichen Anstand verstoßend erachtet werden, vorübergehend oder dauerhaft aus dem öffentlichen Ranking auszublenden;
(e) ihr Passland, Geburtsdatum und biologisches Geschlecht bestätigen und anerkennen, dass diese Angaben korrekt sein müssen und nach Bestätigung für die Dauer des RUN X Programms nicht geändert werden können;
(f) sich am Technogym-Laufband anmelden, um die 5.000 m (5 km) unter Verwendung ihrer ID zu laufen;
(g) ihre ID und Anmeldedaten schützen; das Teilen oder Manipulieren von Kontodaten ist untersagt.
2.2. Körperliche Fitness und Risikoübernahme: Als Voraussetzung für die Zulassung zur Teilnahme an der RUN X Championship muss jeder Runner erklären, dass er/sie in guter gesundheitlicher Verfassung und für intensive körperliche Aktivität geeignet ist, dass er/sie freiwillig teilnimmt und alle mit dem Rennen verbundenen Risiken einschließlich, aber nicht beschränkt auf starke Erschöpfung, Stürze, Verletzungen und kardiovaskuläre Ereignisse vollständig übernimmt. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Runners, seine/ihre eigene Fitness zu beurteilen und gegebenenfalls vor dem Rennen einen Arzt zu konsultieren. RUN X, Technogym und World Athletics sind nicht für die Überprüfung dieser Fitness verantwortlich und überlassen dem Official Center die Aufgabe, etwaige Compliance-Richtlinien und Teilnahmevoraussetzungen, einschließlich der Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests, in Übereinstimmung mit geltendem Recht umzusetzen und zu überprüfen.
2.3. Verhalten und Anti-Doping: Im Rahmen der Teilnahme an der RUN X Championship muss jeder Runner:
(a) das Laufband ordnungsgemäß gemäß den Anweisungen des RUN X Specialist während der Einweisung benutzen;
(b) den Anweisungen des RUN X Specialist und des Personals des Official Centers folgen;
(c) das Rennen bei Krankheit, gefühlter Krankheit oder Verletzung sofort abbrechen und bei Bedarf die Nothaltetaste verwenden;
(d) jederzeit die folgenden Regelwerke von World Athletics einhalten:
* – Integrity Code of Conduct,
* – Anti-Doping Rules, Safeguarding Rules einschließlich Anhänge,
* – Manipulation of Sports Competitions Rules,
* – AIU Reporting, Investigation and Prosecution Rules,
* – Disputes and Disciplinary Proceedings Rules,
* – Disciplinary and Appeals Tribunals Rules,
(a) das Laufband ordnungsgemäß gemäß den Anweisungen des RUN X Specialist während der Einweisung benutzen;
(b) den Anweisungen des RUN X Specialist und des Personals des Official Centers folgen;
(c) das Rennen bei Krankheit, gefühlter Krankheit oder Verletzung sofort abbrechen und bei Bedarf die Nothaltetaste verwenden;
(d) jederzeit die folgenden Regelwerke von World Athletics einhalten:
* – Integrity Code of Conduct,
* – Anti-Doping Rules, Safeguarding Rules einschließlich Anhänge,
* – Manipulation of Sports Competitions Rules,
* – AIU Reporting, Investigation and Prosecution Rules,
* – Disputes and Disciplinary Proceedings Rules,
* – Disciplinary and Appeals Tribunals Rules,
die unter https://worldathletics.org/about-iaaf/documents/book-of-rules verfügbar sind.Der Runner erkennt an, dass die Veröffentlichung aktualisierter Fassungen der vorstehenden Regeln und Vorschriften auf der Website von World Athletics und/oder die Verteilung von Mitteilungen über solche Aktualisierungen per E-Mail, Social Media, Apps usw. eine ausreichende Benachrichtigung über etwaige Änderungen darstellt.
(e) bestätigt, dass er/sie derzeit keine verbotene Substanz oder verbotene Methode verwendet und dies auch künftig nicht tun wird oder eine andere Verletzung der Anti-Doping-Regeln begehen wird. Jeder Runner wird jederzeit dopingfrei trainieren und antreten.
(f) besonders seine/ihre Pflicht zur Zusammenarbeit bei jeder Untersuchung beachtet, die von der Athletics Integrity Unit (AIU) gemäß den AIU Reporting, Investigation and Prosecution Rules und/oder den Anti-Doping Rules während der Finalphase durchgeführt werden kann, und
(g) anerkennt und zustimmt, dass die AIU befugt ist, von ihm/ihr die Herausgabe von Informationen, Gegenständen, Aufzeichnungen oder Geräten (einschließlich persönlicher elektronischer Geräte und/oder elektronischer Dienste) zu verlangen, die nach vernünftiger Überzeugung der AIU für eine Untersuchung relevant sein könnten.
(e) bestätigt, dass er/sie derzeit keine verbotene Substanz oder verbotene Methode verwendet und dies auch künftig nicht tun wird oder eine andere Verletzung der Anti-Doping-Regeln begehen wird. Jeder Runner wird jederzeit dopingfrei trainieren und antreten.
(f) besonders seine/ihre Pflicht zur Zusammenarbeit bei jeder Untersuchung beachtet, die von der Athletics Integrity Unit (AIU) gemäß den AIU Reporting, Investigation and Prosecution Rules und/oder den Anti-Doping Rules während der Finalphase durchgeführt werden kann, und
(g) anerkennt und zustimmt, dass die AIU befugt ist, von ihm/ihr die Herausgabe von Informationen, Gegenständen, Aufzeichnungen oder Geräten (einschließlich persönlicher elektronischer Geräte und/oder elektronischer Dienste) zu verlangen, die nach vernünftiger Überzeugung der AIU für eine Untersuchung relevant sein könnten.
2.4. Laufbandnutzung: Fairness und Sicherheit: Jedes Verhalten, das geeignet ist, Laufzeiten zu verändern oder die Sicherheit zu gefährden, ist ausdrücklich untersagt, insbesondere:
(a) die Verwendung nicht genehmigter Hilfsmittel oder Unterstützung;
(b) das Anlehnen an die Seitenhandläufe, den Bildschirm oder eine andere Komponente des Laufbands (außer kurzfristig zur Sturzverhinderung);
(c) das Stützen auf Personen, Gegenstände oder externe Hilfsmittel;
(d) das Absteigen von der Lauffläche durch Abstellen der Füße auf den seitlichen Ablagen;
(e) das Einstellen oder Schaffen günstiger Bedingungen für den Lauf, wie z. B. eine negative Neigung des Laufbands, einschließlich durch mechanisches Anheben des hinteren Teils des Laufbands mittels Stützen;
(f) das abwechselnde Laufen im Staffelmodus mit Teammitgliedern.
(a) die Verwendung nicht genehmigter Hilfsmittel oder Unterstützung;
(b) das Anlehnen an die Seitenhandläufe, den Bildschirm oder eine andere Komponente des Laufbands (außer kurzfristig zur Sturzverhinderung);
(c) das Stützen auf Personen, Gegenstände oder externe Hilfsmittel;
(d) das Absteigen von der Lauffläche durch Abstellen der Füße auf den seitlichen Ablagen;
(e) das Einstellen oder Schaffen günstiger Bedingungen für den Lauf, wie z. B. eine negative Neigung des Laufbands, einschließlich durch mechanisches Anheben des hinteren Teils des Laufbands mittels Stützen;
(f) das abwechselnde Laufen im Staffelmodus mit Teammitgliedern.
World Athletics bestellt nach eigenem Ermessen Schiedsrichter zur Überwachung und Leitung der Teilnahme der Runner an den Phasen 1, 2 und dem Finale.
2.5. Kontointegrität und Datenintegrität: Der Runner ist für die Aufbewahrung seiner ID und Anmeldedaten verantwortlich. Die Nutzung der Runner-ID durch Dritte oder die Manipulation der Laufzeiten und zugehörigen Daten des Runners sind untersagt. Jede Unregelmäßigkeit kann zur Streichung des Ergebnisses und zur Disqualifikation des Runners führen.
2.6. Verstöße und Sanktionen: Jeder Verstoß gegen die vorstehenden Regeln hat zur Folge: (i) die Ungültigerklärung des Laufs und die daraus folgende Annullierung des Ergebnisses, und/oder (ii) die sofortige Beendigung dieser Teilnahmevereinbarung ohne jegliche Haftung gegenüber dem Runner und/oder (iii) die in den in Ziffer 2.3 genannten Regeln und Vorschriften vorgesehenen Folgen.
3. ERKLÄRUNG, HAFTUNGSVERZICHT UND ZUSTIMMUNG DES RUNNERS
3.1. Jeder Runner muss diese Erklärung, diesen Haftungsverzicht und diese Zustimmung digital unterzeichnen oder die entsprechende Annahme auf andere Weise, auch digital, bestätigen, wie von Technogym mitgeteilt.
3.2. Gemäß der vorstehenden Freistellung erkennt jeder Runner an, versteht und stimmt ausdrücklich zu:
(a) Gesundheit, Fitness und Risikoübernahme: zu erklären und zu gewährleisten, dass er/sie in guter gesundheitlicher Verfassung, angemessen trainiert und körperlich in der Lage ist, einen intensiven 5-km-Laufbandlauf zu absolvieren. Der Runner versteht, dass die Teilnahme inhärente Risiken birgt – einschließlich, aber nicht beschränkt auf körperliche Anstrengung, Ausrutschen, Stürze, kardiovaskuläre Ereignisse und Gerätefehlfunktionen – und bestätigt, dass er/sie freiwillig und wissentlich alle diese Risiken übernimmt. Der Runner bestätigt ferner, dem Official Center jedes für die vorgesehene sportliche Aktivität erforderliche ärztliche Attest vorgelegt zu haben, sofern und soweit dies nach nationalem Recht oder nationalen Vorschriften vorgeschrieben ist. Der Runner versteht, dass Technogym und World Athletics keine ärztlichen Atteste anfordern, prüfen oder verifizieren und dass die Verantwortung für die Vorlage eines solchen allein zwischen dem Runner und dem Official Center liegt.
(b) Teilnahmeberechtigung und Identität: einen gültigen Ausweis vorzulegen, um seine/ihre Identität und sein/ihr Alter für die Teilnahme an der RUN X Championship™ zu bestätigen und, sofern zutreffend, ein entsprechendes ärztliches Attest. Die Nichtvorlage dieser Dokumentation bedeutet, dass der Runner nicht zur Teilnahme berechtigt ist und nicht am RUN X Championship™ Event des Official Centers und am Finale teilnehmen kann.
(c) Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung: soweit nach geltendem Recht zulässig, auf Ansprüche, Haftungsansprüche oder Verluste zu verzichten, die sich aus seiner/ihrer Teilnahme am Wettbewerb ergeben oder damit zusammenhängen, und Technogym S.p.A., World Athletics, alle Official Centers und deren jeweiliges Personal freizustellen und schadlos zu halten. Dieser Haftungsverzicht und diese Freistellung schließen die Haftung für Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit der freigestellten Parteien verursacht wurden, nicht aus und beschränken diese nicht, ebenso wenig wie Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, ebenso wenig wie jede andere Haftung, die nach den zwingenden Vorschriften des geltenden Rechts, einschließlich § 309 Nr. 7 BGB, nicht ausgeschlossen werden kann.
(d) Einhaltung der Regeln: zu erklären, dass er/sie die Vorschriften von World Athletics für die Teilnahmeberechtigung Regel 3.5 (männliche und weibliche Kategorien) einhält. Ferner erkennen Runnerinnen in der weiblichen Kategorie, die am Finale teilnehmen, an, dass die Vorlage eines negativen SRY-Gen-Screening-Testergebnisses gegenüber dem anwesenden Arzt beim Finale verpflichtend ist. Der Runner stimmt ferner zu, alle Sicherheitsanweisungen zu befolgen und jederzeit die in Abschnitt 2.3 dieser Teilnahmebedingungen aufgeführten Regeln und Vorschriften von World Athletics einzuhalten.
(e) Regeln und Vorschriften von World Athletics: zu erklären, dass er/sie die Regeln und Vorschriften von World Athletics zur Kenntnis genommen hat, die unter https://worldathletics.org/about-iaaf/documents/book-of-rules verfügbar sind.
(f) Verbindlichkeit: zu erklären, dass er/sie diese Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden hat und sich durch alle darin enthaltenen Bestimmungen, einschließlich aller Erklärungen, der Risikoübernahme und des Haftungsverzichts und der Haftungsfreistellung, rechtlich gebunden fühlt.
(a) Gesundheit, Fitness und Risikoübernahme: zu erklären und zu gewährleisten, dass er/sie in guter gesundheitlicher Verfassung, angemessen trainiert und körperlich in der Lage ist, einen intensiven 5-km-Laufbandlauf zu absolvieren. Der Runner versteht, dass die Teilnahme inhärente Risiken birgt – einschließlich, aber nicht beschränkt auf körperliche Anstrengung, Ausrutschen, Stürze, kardiovaskuläre Ereignisse und Gerätefehlfunktionen – und bestätigt, dass er/sie freiwillig und wissentlich alle diese Risiken übernimmt. Der Runner bestätigt ferner, dem Official Center jedes für die vorgesehene sportliche Aktivität erforderliche ärztliche Attest vorgelegt zu haben, sofern und soweit dies nach nationalem Recht oder nationalen Vorschriften vorgeschrieben ist. Der Runner versteht, dass Technogym und World Athletics keine ärztlichen Atteste anfordern, prüfen oder verifizieren und dass die Verantwortung für die Vorlage eines solchen allein zwischen dem Runner und dem Official Center liegt.
(b) Teilnahmeberechtigung und Identität: einen gültigen Ausweis vorzulegen, um seine/ihre Identität und sein/ihr Alter für die Teilnahme an der RUN X Championship™ zu bestätigen und, sofern zutreffend, ein entsprechendes ärztliches Attest. Die Nichtvorlage dieser Dokumentation bedeutet, dass der Runner nicht zur Teilnahme berechtigt ist und nicht am RUN X Championship™ Event des Official Centers und am Finale teilnehmen kann.
(c) Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung: soweit nach geltendem Recht zulässig, auf Ansprüche, Haftungsansprüche oder Verluste zu verzichten, die sich aus seiner/ihrer Teilnahme am Wettbewerb ergeben oder damit zusammenhängen, und Technogym S.p.A., World Athletics, alle Official Centers und deren jeweiliges Personal freizustellen und schadlos zu halten. Dieser Haftungsverzicht und diese Freistellung schließen die Haftung für Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit der freigestellten Parteien verursacht wurden, nicht aus und beschränken diese nicht, ebenso wenig wie Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, ebenso wenig wie jede andere Haftung, die nach den zwingenden Vorschriften des geltenden Rechts, einschließlich § 309 Nr. 7 BGB, nicht ausgeschlossen werden kann.
(d) Einhaltung der Regeln: zu erklären, dass er/sie die Vorschriften von World Athletics für die Teilnahmeberechtigung Regel 3.5 (männliche und weibliche Kategorien) einhält. Ferner erkennen Runnerinnen in der weiblichen Kategorie, die am Finale teilnehmen, an, dass die Vorlage eines negativen SRY-Gen-Screening-Testergebnisses gegenüber dem anwesenden Arzt beim Finale verpflichtend ist. Der Runner stimmt ferner zu, alle Sicherheitsanweisungen zu befolgen und jederzeit die in Abschnitt 2.3 dieser Teilnahmebedingungen aufgeführten Regeln und Vorschriften von World Athletics einzuhalten.
(e) Regeln und Vorschriften von World Athletics: zu erklären, dass er/sie die Regeln und Vorschriften von World Athletics zur Kenntnis genommen hat, die unter https://worldathletics.org/about-iaaf/documents/book-of-rules verfügbar sind.
(f) Verbindlichkeit: zu erklären, dass er/sie diese Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden hat und sich durch alle darin enthaltenen Bestimmungen, einschließlich aller Erklärungen, der Risikoübernahme und des Haftungsverzichts und der Haftungsfreistellung, rechtlich gebunden fühlt.
4. PHASEN DER RUN X CHAMPIONSHIP
4.1. Die RUN X Championship wird in mehreren Phasen abgehalten, nach einem einzigartigen Format, das von der World Athletics RUN X Championship abgeleitet ist, mit dem Ziel, allen Runnern unabhängig von ihrem Leistungsniveau die Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen.
4.2. Um eine für das offizielle RUN X Championship Ranking qualifizierende Leistung aufzuzeichnen, muss ein Runner seinen Lauf in einem dafür vorgesehenen Official Center absolvieren. Official Centers sind die einzigen Veranstaltungsorte, die zur Ausrichtung offizieller RUN X Events wie Qualifikationen und Regionals autorisiert sind. Runner können die RUN X-Kachel zu Trainingszwecken auf jedem kompatiblen Technogym-Laufband verwenden, auch zu Hause, in Hotels oder in anderen Einrichtungen. Jede außerhalb eines Official Centers erbrachte Leistung ist jedoch nicht für das offizielle RUN X Championship Ranking qualifiziert. Ferner wird jede in einem Official Center außerhalb der offiziellen Rennfenster erbrachte Leistung nicht für das offizielle Ranking, sondern nur für die offene globale Bestenliste gewertet.
4.3. Die Phasen der RUN X Championship sind wie folgt:
4.3.1. Phase 1 („Qualifikationen“): Die Qualifikationsphasen finden über einen Zeitraum von 2 (zwei) Monaten statt. Der offizielle Kalender wird vor Beginn des Wettbewerbs festgelegt und den Betreibern und Teilnehmern mitgeteilt. In diesem Zeitraum können alle Teilnehmer, die über die offiziellen RUN X Programmkanäle registriert sind und ein offizielles Konto besitzen, die 5.000-Meter-Strecke (5 km) auf Technogym-Laufbändern in den Official Centers laufen, die mit dem Technogym Ökosystem verbunden sind und den nachstehend angegebenen Modellen und Spezifikationen entsprechen.
Die „Qualifikationen“ als einzige Phasen zur Ermittlung offizieller Rennzeiten vor den Regionals werden hauptsächlich an Samstagen und Sonntagen im Qualifikationszeitraum organisiert. Darüber hinaus kann jedes Official Center Qualifikationen auch an anderen Wochentagen organisieren, sofern die Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen hinsichtlich Verantwortung und Aufsicht umgesetzt und angewandt werden. Das Official Center teilt alle Wochentage, an denen es Qualifikationen organisieren möchte, vor Beginn des Wettbewerbs über die dafür eingerichtete Funktion in der Mywellness Cloud Plattform mit. Das Official Center muss in jedem Fall mindestens 10 (zehn) Renntage im Qualifikationszeitraum organisieren.
Das RUN X Programm wird außerdem 5 (fünf) feste globale Tage festlegen, die vom Official Center eingehalten werden müssen (die „RUN X Days“), damit das Official Center und die RUN X Championship eine maximale Sichtbarkeit erzielen. Diese Angaben werden vor Beginn der Qualifikationen bei Festlegung des offiziellen Kalenders mitgeteilt.
Am Ende jedes Laufs generiert das System automatisch ein zertifiziertes Ergebnis und aktualisiert das Ranking (Bestenliste auf Website und App) nach biologischem Geschlecht, Alterskategorie, Region (kontinental) und Land/Gebiet. Regionen und Länder/Gebiete werden gemäß der Klassifizierung der Mitgliedsverbände von World Athletics definiert.
Während Phase 1 („Qualifikationen“) dürfen Runner während der offiziellen Rennfenster nur einen Lauf pro Tag aufzeichnen. Am Ende von Phase 1 wird die beste Zeit des Runners gewertet. Für die beste Zeit jedes Runners wird ein offizielles Zertifikat ausgestellt, und qualifizierte Runner (siehe 4.3.2) sind berechtigt, in Phase 2 aufzusteigen. Runner, die sich für Phase 2 („Regionals“) qualifiziert haben, werden unter Angabe der Verfahren, Daten und Standorte der für die Ausrichtung von Phase 2 („Regionals“) bestimmten Official Centers benachrichtigt.
4.3.2. Phase 2 („Regionals“ oder „Continentals“): Jeder Runner, der zu den besten 25 % der Zeiten in den Qualifikationen nach biologischem Geschlecht und Altersgruppe in seinem/ihrem jeweiligen Land/Gebiet gehört, ist für die Teilnahme an Phase 2 („Regionals“ oder „Continentals“) qualifiziert. Die Regionalphasen werden ausschließlich in Official Centers ausgerichtet, die über mindestens ein (1) Technogym Skillrun verfügen, das den in Ziffer 6 festgelegten Modell- und technischen Spezifikationen entspricht, um einen hohen Standard für die Bewertung und den Vergleich von Laufzeiten zu gewährleisten. Während der gesamten Dauer von Phase 2 darf jeder Teilnehmer nur ein qualifizierendes Rennen aufzeichnen.
Am Ende der Phase sind qualifizierte Runner (siehe 4.3.3) berechtigt, in Phase 3 („Finale“) aufzusteigen. Runner, die sich für Phase 3 qualifiziert haben, werden am von Technogym und World Athletics bestimmten Austragungsort für Phase 3 benachrichtigt.
Damit ein Land als teilnahmeberechtigt am RUN X Programm gilt und folglich Vertreter in den jeweiligen Qualifikations- und Regionalphasen entsenden darf, muss dieses Land über mindestens vier (4) ordnungsgemäß registrierte Runner pro Altersgruppe und Geschlechtskategorie verfügen. Jeder dieser Runner muss (i) das offizielle RUN X Registrierungsverfahren vollständig durchlaufen und (ii) eine gültige Qualifikationszeit innerhalb des offiziellen Rennkalenders und ausschließlich in den dafür vorgesehenen Official Centers erzielt haben.
Diese Mindestanforderung dient der Sicherstellung der sogenannten 25%-Regel, wonach nur bei Vorhandensein von mindestens vier (4) Runnern in derselben Altersgruppe und Geschlechtskategorie der bestplatzierte Teilnehmer als Vertreter des betreffenden Landes für die Regionalphasen gültig bestimmt werden kann und damit für eine mögliche Qualifikation zum Finale berechtigt ist.
Zur Klarstellung: Wenn ein Land oder Gebiet die oben genannte Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht, ist dieses Land automatisch von der Benennung eines Vertreters für die Qualifikations- oder Regionalphasen in der betreffenden Altersgruppe und Geschlechtskategorie ausgeschlossen, unabhängig von etwaigen individuellen Leistungsergebnissen.
Sollte ein Athlet sich entscheiden zurückzuziehen, muss er/sie die Organisation benachrichtigen. In solchen Fällen rückt der nächste Athlet im Ranking sofort nach, auch für Regionals und Finale.
4.3.3. Phase 3 („Finale“): Das Finale findet nach Abschluss von Phase 2 statt, an einem Datum und Veranstaltungsort, der zu gegebener Zeit bekannt gegeben wird. Die beste Zeit aus jeder der 6 (sechs) geografischen Regionen gemäß der offiziellen World Athletics Kategorisierung von Ländern/Gebieten nimmt am Finale teil, zusammen mit den nächstbesten 3 (drei) Zeiten insgesamt unabhängig von der geografischen Region sowie der besten Zeit, die im Land des Grand-Finale-Events aufgezeichnet wurde.
Für Runner, die am Gesamt-Finale (10 Männer und 10 Frauen) teilnehmen, und nicht an Altersgruppen-Finals, können entweder Technogym oder World Athletics den Flug (Economy-Klasse) und die Unterkunft (mindestens 4 Sterne für mindestens 2 Nächte gemäß ihrer Reiserichtlinie) übernehmen. Zusätzliche Auszeichnungen werden an herausragende Official Centers vergeben (z. B. solche mit der höchsten Anzahl registrierter Runner).
World Athletics kann nach eigenem Ermessen einen Startplatz pro Geschlecht für das 5-km-Straßenrennen bei den World Athletics Road Running Championships 2027 anbieten. Die Modalitäten für die Vergabe der Startplätze werden zu einem späteren Zeitpunkt über die offiziellen RUN X Kanäle bekanntgegeben.
Technogym stellt einen Gesamtpreispool von 100.000,00 USD (einhunderttausend US-Dollar) (inklusive Steuern) bereit, der unter den bestplatzierten Teilnehmern im Finale verteilt wird (50.000,00 USD pro Geschlecht), nicht unter Altersgruppen. Die genaue Preis-Aufteilung wird zu einem späteren Zeitpunkt über die offizielle RUN X Website und Kanäle in Abstimmung mit World Athletics bekanntgegeben.
Das Finale findet an dem von World Athletics und Technogym einvernehmlich bestimmten Austragungsort statt.
5. TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND ALTERSKATEGORIEN (ALTERSGRUPPEN)
5.1. Nur Runner ab 18 Jahren, in den männlichen und weiblichen Geschlechtskategorien gemäß den Vorschriften von World Athletics, dürfen an der RUN X Championship teilnehmen und werden in die folgenden Altersgruppen für die Vergabe der Weltmeistertitel (sowohl gesamt als auch nach Altersgruppe, männlich und weiblich) eingeteilt: 18-23, 24-35, 36-45, 46-55, 56-65, 66-75, über 75.
5.2. Runner erscheinen auf der globalen Bestenliste sowohl in ihrer Altersgruppen-Bestenliste als auch im Gesamtranking. Für die Altersgruppen-Einteilung gilt das Alter, das der Athlet am 31. Dezember des Jahres der RUN X Championship erreicht, unabhängig vom Datum des Events. Die Altersgruppen-Einteilung schließt die Teilnahme an der Gesamtbestenliste nicht aus. Jeder Athlet ist berechtigt, innerhalb seiner jeweiligen Alterskategorie um den Weltmeistertitel zu kämpfen und gleichzeitig im Gesamtranking zu erscheinen.
6. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN, SICHERHEIT UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN
6.1. Alle für das Ranking gültigen Laufzeiten während der Qualifikationsphase müssen auf verbundenen Technogym-Laufbändern (Modelle Excite, Artis, Skillrun) aufgezeichnet werden, die mit einer Technogym Live-Oberfläche, UNITY 4.0 oder 10’-Konsole und einer speziellen „RUN X“-Taste/Kachel ausgestattet sind.
6.2. Um als RUN X Official Center affiliiert zu werden und Phase 1 (Qualifikation) auszurichten, muss das Official Center über mindestens ein (1) verbundenes Technogym-Laufband der folgenden Modelle verfügen: Excite – kompatible Modelle DFKxxQ, DFKxxA; Artis – kompatible Modelle DBKxxQ; Skillrun – kompatible Modelle DJJxxQ, DJJxxA.
6.3. Während Phase 2 (Regionals) werden Laufzeiten ausschließlich auf Laufband Skillrun der kompatiblen Modelle DJJxxQ, DJJxxA aufgezeichnet. Um als Official Center für die Ausrichtung der Regional-Phase geeignet zu sein, muss das Official Center über mindestens 1 (ein) Laufband Skillrun verfügen.
6.4. Verfügt ein Official Center nicht über ein Technogym Skillrun und ist daher nicht als Austragungsort für Phase 2 geeignet, kann es dennoch das RUN X-Format in der Live-Oberfläche mit Bezug auf eine qualifizierende Bestenliste aktiv halten, um den Übergang zu Phase 2 und damit den Abschluss der RUN X Championship zu ermöglichen und seinen Runnern zu ermöglichen, über eine nicht-qualifizierende allgemeine Bestenliste für ihr Training gemäß dem RUN X-Erlebnis engagiert zu bleiben.
6.5. Das Official Center stattet sich mit Laufbändern aus, die dem jeweiligen Benutzerhandbuch und den darin angegebenen Wartungsanforderungen entsprechen, um die korrekte und sichere Durchführung der vom RUN X Programm geforderten Aktivitäten zu gewährleisten. Das Official Center führt eine vorbeugende Wartung aller im RUN X Programm verwendeten Laufbänder durch. Nach eigenem Ermessen kann das Official Center jeden technischen Eingriff von Technogym anfordern, der auf die Überprüfung des Wartungszustands und der ordnungsgemäßen Funktion seiner Geräte abzielt.
6.6. Technogym behält sich das Recht vor, jederzeit den Betriebs- und Wartungszustand der Laufbänder zu überprüfen und bei Unregulmäßigkeiten oder nicht konformen Zuständen die Geräte für die Teilnahme am RUN X Programm zu sperren oder zu widerrufen, bis die festgestellten Probleme vollständig behoben sind.
6.7. Official Centers stellen sicher: (i) ordnungsgemäße Netzwerkverbindung, (ii) ordnungsgemäßen technischen Betrieb der Laufbänder und (iii) korrekte Positionierung der Geräte gemäß dem Benutzerhandbuch und den Vorinstallationsanforderungen, insbesondere ist sicherzustellen, dass der Sicherheitsbereich hinter dem Laufband frei von Hindernissen ist, um Verletzungen bei einem Sturz während der Teilnahme zu vermeiden. Technogym haftet nicht für die Nichtaufzeichnung von Zeiten aufgrund von Infrastrukturmängeln des Official Centers (z. B. fehlende Internetverbindung) und nicht für den Verlust von Daten aus Gründen, die Technogym nicht zuzurechnen sind. Technogym gewährleistet nicht die Geräteverfügbarkeit bei Störungen, die dem Official Center zuzurechnen sind.
6.8. Wenn aus technischen Gründen (z. B. Stromausfall oder Fehlfunktion) das Laufband oder sein Bildschirm seine Funktionalität unterbricht und den Abschluss des Rennens verhindert, meldet das Official Center das Problem unverzüglich an Technogym und ermöglicht dem Benutzer, das Rennen zu wiederholen.
6.9. Freistellung: Jeder Runner stellt RUN X/Technogym, World Athletics, das Official Center und den RUN X Specialist von jeder Haftung für Schäden frei, die sich aus seinem/ihrem nicht offengelegten körperlichen Zustand, unsachgemäßer Nutzung der Geräte, der Nichteinhaltung der Teilnahmeregeln der RUN X Championship oder den inhärenten Risiken sportlicher Betätigung ergeben, mit Ausnahme von Fahrlässigkeit, die Personenschäden verursacht, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der freigestellten Parteien sowie jeder weiteren Haftung, die nach den zwingenden Vorschriften des geltenden Rechts nicht ausgeschlossen werden kann.
7. PFLICHTEN DES BEAUFSICHTIGENDEN RUN X SPECIALIST
7.1. Der RUN X Specialist des Official Centers ist verpflichtet, folgende Überprüfungen und Kontrollen durchzuführen:
(a) Ordnungsgemäße Funktion: Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion des Laufbands und seiner Netzwerkverbindung vor dem Lauf des Runners, auch unter Verwendung der „Quick Start“-Bildschirmtaste;
(b) Identitätsprüfung: Überprüfung der Übereinstimmung der Identität des Runners (Ausweis) mit der digitalen Identität (RUN X Registrierungsprofil) vor dem Rennen;
(c) Augenscheinkontrolle: Durchführung einer visuellen Kontrolle der augenscheinlichen Fitness des Runners, ohne eine Verpflichtung zur Durchführung einer medizinischen Beurteilung oder Haftung für nicht offensichtliche Zustände oder für Folgen der Teilnahme zu übernehmen, wobei die Fitness zur Teilnahme am Event allein in der Beurteilung und Verantwortung des Runners liegt;
(d) Sicherheit: Bei Vorliegen offensichtlich mit der Teilnahme unvereinbarer Bedingungen oder Situationen offensichtlichen Risikos ist der RUN X Specialist berechtigt und verpflichtet, das Rennen zum Schutz der Sicherheit nicht zu starten oder abzubrechen;
(e) Anti-Betrug und Verhalten: Sicherstellung, dass Runner kein Verhalten an den Tag legen, das geeignet ist, Laufzeiten oder die Teilnahme zu verändern, Dokumentation von Verstößen und Aufforderung zur sofortigen Einstellung solchen Verhaltens sowie Meldung;
(f) Protokoll und Neutralität: Sicherstellung, dass jedes Rennen gemäß den RUN X-Richtlinien und den Grundsätzen der Neutralität und Unparteilichkeit durchgeführt wird;
(g) Mindestdokumentation: Aufzeichnung aller Anomalien, Unterbrechungen und Unfälle und Meldung aller Aufzeichnungen an das Official Center.
(a) Ordnungsgemäße Funktion: Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion des Laufbands und seiner Netzwerkverbindung vor dem Lauf des Runners, auch unter Verwendung der „Quick Start“-Bildschirmtaste;
(b) Identitätsprüfung: Überprüfung der Übereinstimmung der Identität des Runners (Ausweis) mit der digitalen Identität (RUN X Registrierungsprofil) vor dem Rennen;
(c) Augenscheinkontrolle: Durchführung einer visuellen Kontrolle der augenscheinlichen Fitness des Runners, ohne eine Verpflichtung zur Durchführung einer medizinischen Beurteilung oder Haftung für nicht offensichtliche Zustände oder für Folgen der Teilnahme zu übernehmen, wobei die Fitness zur Teilnahme am Event allein in der Beurteilung und Verantwortung des Runners liegt;
(d) Sicherheit: Bei Vorliegen offensichtlich mit der Teilnahme unvereinbarer Bedingungen oder Situationen offensichtlichen Risikos ist der RUN X Specialist berechtigt und verpflichtet, das Rennen zum Schutz der Sicherheit nicht zu starten oder abzubrechen;
(e) Anti-Betrug und Verhalten: Sicherstellung, dass Runner kein Verhalten an den Tag legen, das geeignet ist, Laufzeiten oder die Teilnahme zu verändern, Dokumentation von Verstößen und Aufforderung zur sofortigen Einstellung solchen Verhaltens sowie Meldung;
(f) Protokoll und Neutralität: Sicherstellung, dass jedes Rennen gemäß den RUN X-Richtlinien und den Grundsätzen der Neutralität und Unparteilichkeit durchgeführt wird;
(g) Mindestdokumentation: Aufzeichnung aller Anomalien, Unterbrechungen und Unfälle und Meldung aller Aufzeichnungen an das Official Center.
8. DATENSCHUTZ
8.1. Personenbezogene Daten, Leistung und persönliches Bild: Der Runner erkennt an und akzeptiert, dass seine/ihre Teilnahme an der RUN X Championship die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert. Sämtliche Verarbeitungstätigkeiten unterliegen der verfügbaren Datenschutzerklärung. Der Runner erkennt ferner an, dass Foto-/Videoaufnahmen seiner/ihrer Teilnahme zu Kommunikations- und Werbezwecken angefertigt und verwendet werden können, vorbehaltlich seiner/ihrer gesonderten und ausdrücklichen Einwilligung. Die Verweigerung dieser Einwilligung berührt die Teilnahme am Wettbewerb nicht.
8.2. Der Runner bestätigt, dass ihm/ihr durch Annahme dieser Teilnahmebedingungen die geltende Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt, von ihm/ihr gelesen und verstanden wurde.
8.3. Der Runner versteht, dass die Athletics Integrity Unit personenbezogene Daten verarbeitet, die auch sensible personenbezogene Daten im Sinne des International Standard for the Protection of Privacy umfassen können, der in die Anti-Doping-Regeln von World Athletics aufgenommen wurde („AIU Personal Information“). Der Runner ist sich dementsprechend bewusst und erkennt an, dass AIU Personal Information für Anti-Doping- und andere Integritätszwecke gemäß der AIU-Datenschutzerklärung verarbeitet werden können, die unter https://www.athleticsintegrity.org/privacy-policy verfügbar ist.
9. BESCHWERDEN
9.1. Beschwerden des Runners hinsichtlich seines/ihres Leistungsergebnisses müssen innerhalb von 48 Stunden nach dem Event schriftlich unter Angabe der Gründe und Belege beim Official Center eingereicht werden. Technogym/World Athletics behält sich das Recht vor, stichprobenartige Überprüfungen der Leistungsergebnisse durchzuführen und diese zu bestätigen oder zu annullieren. Bei jeder Entscheidung über eine Beschwerde prüfen Technogym und World Athletics die Einwände; ihre Entscheidung ist endgültig.
10. ÄNDERUNGEN
10.1. Diese Teilnahmebedingungen können von Technogym oder World Athletics aus organisatorischen, rechtlichen oder technischen Gründen geändert werden. Änderungen der Termine, Modalitäten oder der Struktur der RUN X Championship werden über die offiziellen RUN X Kanäle mitgeteilt.
11. SPRACHE
11.1. Im Falle von Widersprüchen zwischen der englischen Fassung dieser Vereinbarung und übersetzten Fassungen gilt die englische Fassung.
12. UNTERSCHRIFT
12.1. Der Runner erklärt sich damit einverstanden, diese Teilnahmebedingungen digital mittels elektronischer Signatur oder elektronischer Bestätigung/Annahme der Bedingungen zu bestätigen, und wird die Gültigkeit der elektronischen Signatur bzw. der digitalen Bestätigung/Annahme dieser Teilnahmebedingungen nicht anfechten.
13. TEILNAHMEBEZOGENE STREITIGKEITEN
13.1. Streitigkeiten des Runners mit World Athletics oder der Athletics Integrity Unit werden wie folgt behandelt:
(a) Entsteht die Streitigkeit aus einer Entscheidung gemäß dem Integrity Code of Conduct, kann sie nach den anwendbaren Verfahren der Anti-Doping Rules, der Disputes and Disciplinary Proceedings Rules und der Disciplinary and Appeals Tribunal Rules angefochten werden.
(b) Soweit gemäß Ziffer 13.1(a) anwendbar, sind alle Entscheidungen nach den genannten Regeln und Vorschriften, die vom Court of Arbitration for Sport, dem Appeals Panel des Disciplinary and Appeals Tribunal oder der Jury of Appeal getroffen werden, endgültig und bindend. Der Runner versteht, dass diese Organe die letztinstanzlichen Entscheidungsorgane für die Streitigkeit sind und stimmt zu, keine Klage, kein Schiedsverfahren oder keinen Rechtsstreit vor einem anderen Gericht oder Tribunal in der Welt anzustrengen.
(a) Entsteht die Streitigkeit aus einer Entscheidung gemäß dem Integrity Code of Conduct, kann sie nach den anwendbaren Verfahren der Anti-Doping Rules, der Disputes and Disciplinary Proceedings Rules und der Disciplinary and Appeals Tribunal Rules angefochten werden.
(b) Soweit gemäß Ziffer 13.1(a) anwendbar, sind alle Entscheidungen nach den genannten Regeln und Vorschriften, die vom Court of Arbitration for Sport, dem Appeals Panel des Disciplinary and Appeals Tribunal oder der Jury of Appeal getroffen werden, endgültig und bindend. Der Runner versteht, dass diese Organe die letztinstanzlichen Entscheidungsorgane für die Streitigkeit sind und stimmt zu, keine Klage, kein Schiedsverfahren oder keinen Rechtsstreit vor einem anderen Gericht oder Tribunal in der Welt anzustrengen.
14. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
14.1. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2. Vorbehaltlich Ziffer 13 unterliegt jede Streitigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Auslegung, Erfüllung oder Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen ergibt, der ausschließlichen Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt am Main, und die Parteien verzichten hiermit ausdrücklich auf das Recht, Verfahren vor einem anderen Gericht oder Forum einzuleiten.
15. BESONDERE TEILNAHMEMODALITÄTEN
15.1. Während die Teilnahme an der RUN X Challenge grundsätzlich die Verwendung einer persönlichen Technogym ID voraussetzt, ist es technisch möglich, dass ein Runner auf andere Weise teilnimmt (z. B. unter Verwendung eines vom Official Center ausgestellten Zugangs). Die folgenden Bestimmungen regeln ausschließlich solche Fälle der Teilnahme.
15.2. Durch den Start der Challenge und die Annahme dieser Teilnahmebedingungen ohne Authentifizierung über eine persönliche Technogym ID schließt der Runner einen direkten Vertrag mit Technogym. Dieser Vertrag ist ausschließlich auf den Zweck der Teilnahme an der Challenge beschränkt. Diese Annahme bildet die alleinige vertragliche Grundlage für diese spezifische Teilnahme.
15.3. In solchen Fällen erkennt der Runner an und stimmt zu:
(a) Technogym verarbeitet personenbezogene Daten (z. B. mit dem Zugang verknüpfte Kennungen, Leistungsdaten), die zur Verwaltung der Teilnahme des Runners zwingend erforderlich sind, als Verantwortlicher auf der Rechtsgrundlage der Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Für weitere Informationen wird auf die Datenschutzerklärung von Technogym verwiesen.
(b) Daten über die Leistung des Runners (wie Zeit und Platzierung in der Bestenliste) werden an World Athletics als eigenständigen Verantwortlichen zur Verwaltung der globalen Bestenlisten weitergegeben. Der Runner wird aufgefordert, die Datenschutzerklärung von World Athletics unter https://worldathletics.org/privacy-policy einzusehen.
(a) Technogym verarbeitet personenbezogene Daten (z. B. mit dem Zugang verknüpfte Kennungen, Leistungsdaten), die zur Verwaltung der Teilnahme des Runners zwingend erforderlich sind, als Verantwortlicher auf der Rechtsgrundlage der Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Für weitere Informationen wird auf die Datenschutzerklärung von Technogym verwiesen.
(b) Daten über die Leistung des Runners (wie Zeit und Platzierung in der Bestenliste) werden an World Athletics als eigenständigen Verantwortlichen zur Verwaltung der globalen Bestenlisten weitergegeben. Der Runner wird aufgefordert, die Datenschutzerklärung von World Athletics unter https://worldathletics.org/privacy-policy einzusehen.
15.4. Technogym ist nicht verantwortlich für die Ausstellung, Verwaltung, Bedingungen oder den Widerruf von Zugangsberechtigungen, die nicht mit einer persönlichen Technogym ID verknüpft sind, und auch nicht für Informationen, die das Official Center in diesem Zusammenhang bereitstellt. Für Fragen zu solchen Zugangsberechtigungen muss sich der Runner an das ausstellende Official Center wenden. Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Technogym im Rahmen dieser Modalität sind an Technogym zu richten.